Krank während der Ausbildung?
Das solltest Du wissen!
Ganz gleich, ob Du Dir eine kurzzeitige Grippe eingefangen hast oder
mit einem gebrochenen Bein auf Krücken rumhumpelst – sobald Du
während der Ausbildung krank wirst, schreibt Dich Dein/e
Arzt/Ärztin arbeitsunfähig.
Die Tage, an denen Du nicht arbeitest, bekommst Du weiterhin deine
Ausbildungsvergütung. Das nennt sich Lohnfortzahlung. Solltest Du
schwerwiegend erkrankt und länger als sechs Wochen krank sein,
bekommst Du Krankengeld. Das zahlt Deine Krankenkasse.
Plötzlich krank während der Ausbildung? Das musst Du jetzt tun
Wichtig ist, dass Du unverzüglich, am besten vor Arbeitsbeginn, Deine/n Ausbildungsleiter/in informierst, dass Du heute nicht kommst und zum Arzt gehst.
Sobald Du vom Arztbesuch wieder zuhause bist, sagst Du im Betrieb Bescheid, wie lange Du voraussichtlich krank zuhause bleibst.
Mit dem Start Deiner Ausbildung musst Du Dich selbst versichern bei der Krankenkasse? Ja. Während Deiner Schulzeit warst du über Deine Familie versichert. Doch sobald Du in der Ausbildung bist, musst Du Dich selbst versichern. Clever ist, wenn Du Dir schon vor Ausbildungsbeginn eine Krankenkasse aussuchst und dort einen Mitgliedsantrag unterschreibst.
Falls Du jetzt denkst: „Ich werde schon nicht krank, das Geld spare ich mir”, müssen wir Dich leider enttäuschen. Fakt ist, dass Du Dich versichern musst. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kannst Du aus etlichen Krankenkassen eine wählen. Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich geregelt und daher bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Viele Krankenkassen erheben einen zusätzlichen Beitrag. Wie hoch dieser ausfällt, ist unterschiedlich.
Azubis, die eine Ausbildungsvergütung unter 325 Euro bekommen, müssen natürlich auch versichert sein. Sie zahlen aber keine Krankenkassenbeiträge. In diesem Fall übernimmt der/die Arbeitgeber/in die Kosten. Wäre sonst auch ziemlich unfair, von dem wenigen Geld noch was abzuziehen, oder?