Förderungen während der Ausbildung:
Wenn am Endes des Geldes noch
zuviel Monat übrig ist !
Jetzt mal Klartext gesprochen:
Wie cool ist es, wenn das erste Mal Kohle auf Deinem Konto eingeht? Ziemlich cool. Denn, machen wir uns mal nichts vor:
Wir arbeiten alle auch, um leben zu können. Und wenn‘s gut läuft, leisten wir uns was. Haben wir uns verdient. Nun ist das Leben nicht immer gerecht – in manchen Berufen verdient man mehr, in anderen weniger.
Falls Du Dir einen Beruf ausgesucht hast, der keine großen Reichtümer verspricht, solltest Du Dich dennoch nicht davon abbringen lassen, Dir diesen Traum zu erfüllen.
Es gibt finanzielle Förderungen während der Ausbildung.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Der Staat fördert Dich während der Ausbildung, wenn Du zwei Voraussetzungen erfüllst:
- Du kannst während deiner Ausbildung nicht bei Deinen Eltern wohnen, weil das tägliche Pendeln zwischen Ausbildungsort und Wohnort nicht zumutbar wäre.
- Du kannst deinen Lebensunterhalt nicht anderweitig bestreiten. Hierbei wird sowohl Dein eigenes Einkommen als auch Deiner Eltern oder Deines Ehepartners berücksichtigt.
Ob Du Anspruch auf BAB hast, kannst Du mit dem BAB-Rechner der Agentur für Arbeit überprüfen. Wenn Du die Voraussetzungen erfüllst, kann die BAB mehrere hundert Euro im Monat betragen. Du musst das Geld nicht zurückzahlen.
Ausbildungs-BAföG
Bei dieser Förderung während der Ausbildung kannst Du bis zu 694 Euro monatlich erhalten. Und das Beste: Du musst das Geld nicht zurückzahlen. Jede BAföG-Förderung wird individuell berechnet. Dabei wird geschaut, wie viel Du monatlich bekommst und auch wie viel Geld Deine Eltern verdienen. Der Geldsegen kommt aber nicht von alleine. Du musst beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einen Antrag stellen.
Kindergeld
250 Euro Kindergeld gibt es jeden Monat. Vorausgesetzt, Du bist unter 25 Jahre. Kläre mit Deinen Eltern, ob sie Dich finanziell unterstützen. Insbesondere wenn Du nicht mehr zuhause wohnst, kannst Du das Kindergeld von Deinen Eltern einfordern.
Bildungskredit in der Ausbildung
Du hast schon alle finanziellen Hilfen ausgeschöpft und trotzdem ist das Geld knapp? In diesen Fällen kannst Du einen Bildungskredit bei der KfW Bank beantragen. Aber auch dieser Kredit ist an Bedingungen geknüpft: Du musst zwischen 18 und 36 Jahre sein und weniger als 24 Monate vor Abschluss Deiner Ausbildung stehen. Das Geld musst Du zurückzahlen.
Leistungen nach §27 SGB II (Notfalldarlehen)
Wenn Du Anspruch auf BAföG hast, aber die Zahlungen auf sich warten lassen, kann ein Notfall eintreten. Dann hast Du gesetzlich einen Anspruch auf eine finanzielle Hilfe vom Staat. Es müssen allerdings besondere Umstände vorliegen.
Wohngeld während der Ausbildung
Du hast keinen Anspruch auf BAB oder BAföG? Dann kannst Du Wohngeld beantragen. Auch hier gilt: Wohngeld musst Du nicht zurückzahlen! Du musst lediglich volljährig sein und der Behörde Deines Landkreises vorlegen, dass die Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt wurde. Außerdem musst Du nachweisen, dass Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst, sondern selbstverantwortlich Miete zahlst.