Aufgepasst und Augen auf…

Die Arbeitszeit während der Ausbildung –
was Du wissen musst!

Von 9 bis 15 Uhr oder doch lieber spät anfangen und durchziehen, bis die Augen tränen? Aussuchen kannst Du Dir Deine Arbeitszeiten während der Ausbildung wahrscheinlich nicht. Prinzipiell gibt der Ausbildungsbetrieb die Arbeitszeiten während der Ausbildung vor.

Doch dafür gelten rechtliche Vorschriften, an die sich die Arbeitgeber*innen halten müssen – denn Arbeits- und Pausenzeiten während der Berufsausbildung sind gesetzlich ziemlich genau geregelt.

Während bei minderjährigen Auszubildenden das Jugendarbeitsschutzgesetz greift, gilt für die Älteren das Arbeitszeitgesetz.

Arbeitszeiten während der Ausbildung – das legen die beiden Gesetze fest:

Bist Du unter 18 Jahre, darfst Du nicht mehr als acht Stunden täglich, beziehungsweise 40 Stunden wöchentlich, arbeiten. Außerdem gilt für Dich die Fünf-Tage-Woche. Vielleicht erfordert es Dein Job, dass Du hin und wieder 8,5 Stunden am Tag arbeiten musst. Das ist immer noch ok, sagt der Gesetzgeber. Doch auch für diesen Fall gelten dann noch immer die 40 Stunden – bei einer Fünf-Tage-Woche muss dann eben zum Ausgleich auch mal früher Schluss gemacht werden.

Für Azubis wiederum, die bereits volljährig sind, gilt die Regel von 48 Wochenstunden und eine Sechs-Tage-Woche. Etwas tricky: Unter bestimmten Voraussetzungen sind bei Volljährigen auch maximal bis zu zehn Arbeitsstunden täglich erlaubt. Wichtig ist, dass Du über einen Zeitraum von sechs Monaten auf einen Schnitt von nicht mehr als acht Arbeitsstunden pro Tag kommst.

Für Branchen, in denen auch sonn- und feiertags gearbeitet wird, muss der/die Arbeitgeber*in bei den Arbeitszeiten während der Ausbildung Folgendes beachten: Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen für Dich arbeitsfrei sein. Außerdem muss ein sogenannter Ersatzruhetag für jeden gearbeiteten Sonntag und Feiertag gewährt werden. Egal, ob Du unter 18 oder schon volljährig bist: Alle Azubis haben Anspruch auf eine im Voraus feststehende Pause während des täglichen Einsatzes. Die muss ab sechs Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten lang, ab neun Stunden mindestens 45 Minuten lang sein.

Schichtarbeit? Wie sind hier die Arbeitszeiten während der Ausbildung geregelt?

Und für den Berufsschulbesuch gilt: Dein/e Arbeitgeber/in muss Dich dafür freistellen. Wenn Dein Berufsschultag länger als fünf Stunden dauert, werden dir pauschal acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Nachzuarbeiten brauchst Du dann also nicht. Gibt es in einer Woche einen zweiten Berufsschultag, wird dessen Unterrichtzeit einschließlich der Pausen angerechnet. An solchen Tagen darf der Azubi auch eventuell nach der Schule noch im Betrieb werkeln. Übrigens: Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, dürfen die Nachwuchskräfte davor nicht beschäftigt werden.

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